ACHTUNG: DSGVO-Abmahnung
wegen Google-Fonts auf Autohaus-Webseiten!

Autohaus Online Marketing, DSGVO, Datenschutz, Google

Anfang des Jahres 2022 entschied das Landgericht München, dass die Einbindung von Google Fonts nicht datenschutzkonform ist. Seitdem hören wir vermehrt von (Massen-)Abmahnungsschreiben. Ein darauf spezialisierter Anwalt aus Niederösterreich fordert Schadensersatz für diesen DSGVO-Verstoß. Ist auch Ihr Betrieb bereits betroffen? Wir beantworten alle relevanten Fragen und können im Bedarfsfall sofort helfen.

Was sind Google Fonts?

Bereits seit 2010 bietet Google eine umfassende kostenlose Bibliothek mit über 1.400 Schriftarten, welche jeder Webseitenbetreiber kostenlos einbinden kann. Das bietet den Webentwicklern sowie den Betreibern von Webseiten denkbar einfache Gestaltungs- und Individualisierungsmöglichkeiten. Google Fonts gewährleistet eine unkomplizierte und einheitliche Browser- und Geräteübergreifende Darstellung der Schriften.

Der Trend zu Google Fonts wurde durch die rasante Entwicklung von mobilen Endgeräten angetrieben. Natürlich gibt es auch andere Anbieter von digitalen Schriftarten, allerdings sind viele davon kostenpflichtig und weniger umfangreich. Das bekannteste Beispiel ist Adobe Web Fonts.

Michael Luipersbeck

Gründer & Geschäftsführer, Autohaus Digital OG

Verwendet meine Autohaus-Webseite Google-Fonts?

Die Entwickler-Tools im Chrome Browser (die sogenannte Console) offenbaren mit wenigen Klicks, ob auf Ihrer Seite Fonts über den Google-Server eingesetzt werden. Folgen Sie diesen einfachen Schritten:

1. Seite via Chrome Browser aufrufen
2. Drücken Sie die Taste F12 (Chrome) und aktiveren Sie die Entwickler Tools 
3. Rufen Sie SOURCES > NETWORK auf
4. Wenn Sie “fonts.googleapis.com” sehen, nutzt die Seite Fonts vom Google Server

Kontaktieren Sie uns, falls wir Ihre Seite für Sie überprüfen sollen. 

Warum verstoßen Google-Fonts gegen die DSGVO? Wieso werden so viele Betriebe abgemahnt?

Es ist sehr einfach und gängig, Google Fonts auf der Website einzubinden. Das geschieht über die von Google bereitgestellte API (Schnittstelle). Über diese Schnittstelle gelangen die Schriftsätze von den Google Servern auf die Webseite des Autohauses. Das hat neben der einheitlichen Darstellung auch den Vorteil, dass Schriftarten flotter geladen werden. Es kommt zu schnelleren Ladezeiten, was wiederum das Google Ranking positiv beeinflusst. Das wäre im Grunde alles zu schön, um wahr zu sein. Deswegen überrascht uns die aktuelle Abmahnwelle rund um Google Fonts nicht wirklich.

Das Problem an der Nutzung von Google Fonts ist, dass zum Beispiel die IP Adresse der Webseitenbesucher ausgelesen wird und diese dann an US-amerikanische Google-Server weitergegeben wird. Man weiß nicht, wo und wie lange diese Daten dann gespeichert bleiben. Grundsätzlich ist die Nutzung von Google Fonts seit 2018 laut DSGVO mit Zustimmung der Nutzer(innen) erlaubt.

Wenn Google Fonts nicht korrekt auf der Webseite eingebunden werden bzw. es keinen DSGVO-konformen Cookie-Consent gibt, überträgt eine Schnittstelle von Google die IP-Adresse des Nutzers an amerikanische Google-Server. Wird die Fonts API allerdings korrekt - also lokal am eigenen Server - integriert, gibt es keine Bedenken. Allerdings ist das bei den wenigsten Autohaus-Webseiten der Fall - zumal diese Art der Integration auch ein wenig aufwendiger ist.

Wolfgang Gschaider

Gründer & Geschäftsführer,Autohaus Digital OG

Details zur aktuellen Abmahnwelle rund um Google-Fonts

Sogar die Wirtschaftskammer (WKO) warnt über die vermehrt auftretenden Unterlassungsschreiben eines Anwalts aus Niederösterreich. In seinem Schreiben fordert der Anwalt eine Zahlung über € 190 und Daten Auskunft zur angeblich nicht korrekten Verwendung von Google Fonts. Im Internet findet man sogar Vorlagen für so genannte Formschreiben, auf welchen diese Abmahnungen basieren. 

Zahlreiche unserer Partner und Kunden haben uns bereits auf das heikle Thema angesprochen und uns die Abmahnschreiben zur Prüfung weitergeleitet. Wir haben das Schreiben gemeinsam mit unserem Anwalt und Datenschutzbeauftragten RA Dr. Daniel Stanonik (www.stanonik.at) geprüft und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Verwenden Sie Google Fonts richtig auf Ihrer Autohaus-Webseite?

Jeder Betreiber einer Autohaus-Webseite sollte sich umgehend um die DSGVO-konforme Verwendung von Google Fonts kümmern. Werden sie genutzt, sollten die Schriftarten der Webseite sofort lokal am eigenen Server eingebunden werden. Dadurch wird keine Verbindung zu Servern von Google hergestellt und keine Daten übertragen. 

Im Zuge der Umstellung sollte auch ein serverseitiges Tracking eingerichtet werden. Wir vermuten, dass die nächste "Abmahnwelle" rund um Google Analytics und den Facebook-Pixel über uns brechen wird. 

Wir setzen bei unseren eigenen Webprojekten auf eine direkte bzw. server-seitige Einbindung von Webfonts. Grundsätzlich sollte das komplette Tracking der Webseite auf den eigenen Server umgestellt werden. So bietet man dem fragwürdigen Geschäftsmodell von Abmahnanwälten keine Angriffsfläche.

Michael Luipersbeck

HILFE! Ich habe keine Ahnung, ob meine Webseite wirklich DSGVO-konform ist?

​​Keine Sorge. Fuß vom Gas. Greifen Sie einfach zum Telefon. Das Team von Autohaus Digital steht bei einer datenschutzgerechten Verwendung von Google Fonts sowie allen anderen DSGVO-Themen rund um Ihre Autohaus-Webseite gerne zur Seite.

Weiterführende Links zum Thema Goole Fonts und Autohaus-Webseite:

Über den Autor: Michael Luipersbeck arbeitet mit viel Erfahrung im Bereich der Markenführung und Geschäftsentwicklung. Er hat mehrere Agenturen im Aufbau unterstützt und mit renommierten Unternehmen kooperiert. Seit 2016 arbeitet er am Aufbau der automotive Spezialagentur „Autohaus Digital“. Bei Autohaus Digital ist Michael unter anderem für alle Aspekte rund um Markenführung und Marketingstrategie verantwortlich. Regelmäßig veröffentlicht er Beiträge rund um die digitale Kommunikation und das Online-Marketing im modernen Autohaus. Feedback und Inputs zum Artikel gerne an ml@autohausdigital.at

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